Wichtiger Hinweis

Leider gibt es Leute, die dem Königreich Romkerhall schaden möchten.

Durch Aktivitäten der Reichsbürger, die erfolglos versuchten im Königreich Romkerhall Fuß zu fassen, werden wir leider manchmal fälschlicher Weise mit dieser Gruppierung in Verbindung gebracht, von der wir uns voll und ganz distanzieren.

Man versucht auch unseren "königlichen Orden der Ritter zu Romkerhall" nachzuahmen.

Beispielsweise hat die "Ritterschaft zu Romkerhall" (Website „www.ritterschaft-zu-romkerhall.de.rs“), die um Mitglieder für einen dubiosen Ritterorden wirbt, nichts mit dem Königreich Romkerhall zu tun und wir distanzieren uns von seinem Betreiber.

Eine Mitgliedschaft in unserem Orden kann man sich nicht erkaufen. Man muss Sie sich verdienen!

Für Unterstützer und Freunde des Königreichs bieten wir eine Mitgliedschaft in unserer königlichen Hofgesellschaft an.

Werden Sie Förderer des Königreichs Romkerhall und Mitglied der königlichen Hofgesellschaft

Um das Königreich Romkerhall wieder aus seinem Dornröschenschlaf erwecken zu können, sind umfassende Renovierungsarbeiten notwendig, die bislang von der Fürstin mit Eigenkapital finanziert wurden.


Damit das kleine Königreich bald wieder in neuem Glanze erstrahlen kann, wurde ein Förderkreis in  Verbindung mit Förderstatuten bzw. Richtlinien ins Leben gerufen.

Mit der Einmalspende (Aufnahmegebühr) 399.- € und der fortlaufenden Spende von 29.- € werden Rechte und Pflichten nach den Fördrrichtlinen (Stand 31.8.13) zwischen dem Königreich Romkerhall und den Förderern vereinbart.


Die Mitglieder führen den Titel “Förderritter des Königreichs Romkerhall” und werden als Mitglied der Hofgesellschaft ehrenhalber ernannt und in das Förder-Buch, welches im Königreich ausliegt, eingetragen.

Als sog. "Förderritter" werden Sie zu der jährlich wiederkehrenden Veranstaltung "Fest der Herrschafts´Zeiten" geladen und dürfen das Wappen des Königreichs Romkerhall führen.

Helfen Sie dem kleinsten Königreich der Welt und bringen Sie Ihren Namen mit ihm in Verbindung!

 

Richtlinien und Statuten der Fördergemeinschaft:     

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Die Interessengemeinschaft der "Förderer des Königreiches Romkerhall" ist ein freiwilliger Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, sowie Gebietskörperschaften. Der Sitz der Interessengemeinschaft ist im Königreich Romkerhall, Okertal 24, 38644 Romkerhall.
Die Mitglieder führen den Titel " Förderritter des Königreiches Romkerhall" und werden mit Aufnahme in die Interessengemeinschaft durch Proklamation und Zahlung eines Einmalbetrages, sowie einer jährlichen Spende zum "Mitglied der Hofgesellschaft ehrenhalber des Königreiches Romkerhall" ernannt.

§ 2 Zweck, Mittelverwendung
Zweck der Interessengemeinschaft ist der Erhalt, die Pflege und Modernisierung des Jagdschlosses Königreich Romkerhall, gelegen Okertal 24, 38644 Romkerhall / Harz sowie die Bewirtschaftung der Liegenschaft und des Königreiches Romkerhall. Weiterhin die Förderung des Bekanntheitsgrades des "Königreiches Romkerhall" sowie  der  Hofgesellschaft ehrenhalber, die Einwerbung von weiteren Förderern und die Förderung des Tourismus im Harz. Einnahmen aus Fördergeldern dürfen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden.  Die Verwaltung der Fördergelder, die jeweilige Mittelverwendung obliegt der Regierung des Königreiches Romkerhall, bestehend aus der Regentin, dem Domänenamt und der ritterlichen Tafelrunde. Die Abstimmung der Organe im Hinblick auf die Mittelverwendung erfolgt in Anwendung  des Quorums zu § 3 (Aufnahmegesuch).
Es wird festgelegt, dass innerhalb des Domänenamtes 2 Personen jede Art von Rechnungsausgleich aus den Fördergeldern genehmigen müssen. Je ein Mitglied des Domänenamtes  wird von der  Regentin des Königreiches Romkerhall  ernannt und das weitere Mitglied von der Mehrheit der Ritterrunde des Königreiches Romkerhall. Ebenso ist eine Geldtransaktion zu Lasten der Fördergelder von der Regentin, derzeit Fürstin Susanne Bauer, gegenzuzeichnen. Ist eine Transaktion nicht möglich, da eine zuständige Person nicht verfügbar ist, so darf die Regentin mit der Genehmigung von mehr als ½ der Stimmen der Ritterrunde die Transaktion zu Lasten der Fördergelder vornehmen.

§ 3 Aufnahmegesuch, Fördergeld
Über das Aufnahmegesuch entscheidet die Regentin, die Mitglieder des Domänenamtes und die Ritterschaft jeweils mit 2/3 Mehrheit, wobei auf jedes Organ eine Stimme fällt. Alternativ kann die Ritterschaft mit mehr als 50% der Stimmen in Verbindung mit der Regentin, das Aufnahmegesuch akzeptieren oder ablehnen. Innerhalb der jeweiligen Organe wird mit Mehrheit entschieden. Mit der Aufnahme erkennt die Person die hier zugrundeliegenden Statuten und Richtlinien unwiderruflich und vollständig an. Ebenso verpflichtet sich der "Förderer" ein einmaliges Fördergeld in Höhe von 399,-- Euro zu leisten sowie ein jährliches Fördergeld von 29,-- Euro, zahlbar bis zum 31.03. eines jedes Jahres an die Interessengemeinschaft. Der Regentin, derzeit Fürstin Susanne Bauer, wird das Recht eingeräumt, die Fördergeldhöhe jederzeit anderweitig festzulegen. Bei einer Änderung, insbesondere der jährlichen, wiederkehrenden Zahlung, steht es jedem Förderer frei dem zu widersprechen und als Förderer auszuscheiden zum jeweils kommenden Monatsende, nach schriftlicher Mitteilung. Ein Ausscheiden wird im Förderer-Buch vermerkt. Ebenso verliert die Person alle Rechte die Er/Sie mit der Aufnahme in die Fördergemeinschaft erhalten hat. Die Interessen-/Fördergemeinschaft ist auf 1.500 Personen beschränkt. Alle Förderer werden in einer Zeremonie proklamiert und erhalten die Ernennung zum "Mitglied der Hofgesellschaft ehrenhalber". Jeder Förderer wird in das Förderer-Buch des Königreiches Romkerhall, welches im Königreich ausliegt und auf unbestimmte Zeit verbleibt, eingetragen.
Mit der offiziellen Aufnahme/Proklamation wird dem Förderer das Recht eingeräumt, sich als Förderer des Königreiches Romkerhall zu titulieren, sofern damit dem Königreich Romkerhall kein Schaden, in jegweder Art, entsteht. Jeder Förderer verpflichtet sich, die Richtlinien des Königreiches Romkerhall anzuerkennen und dem Königreich Romkerhall nicht zu schaden, Ihm zu dienen und es zu fördern.

§ 4 Ausschluss
Personen die dem Königreich Romkerhall schaden oder gegen die hier niedergeschriebenen Statuten verstoßen oder Ihren Förderbeitrag nicht fristgereicht entrichten, können unter Aberkennung aller Rechte, die mit der Fördermitgliedschaft erworben werden, aus der freiwilligen Interessengemeinschaft ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss bestimmen die gleichen Organe, mit dem gleichen Quorum, wie über die Aufnahme (§ 3).

§ 5  Anerkennung
Die Förderer erkennen unwiderruflich an, dass Sie keinen Anspruch auf Rückzahlung bezahlter Förderbeträge haben. Ebenso steht Ihnen die Mittelverwendung nicht zu. Insoweit erkennen Sie die Mittelverwendung und Kontrolle gem. § 2 an. Die Zahlung ist wie eine zweckgebundene Spende anzusehen. Ein Rückzahlungsanspruch wird jeweils ausgeschlossen. Die Förderer stimmen zu, dass Ihr Name als Förderer offiziell ausgelegt und bekannt gegeben werden darf.

§ 6 salvatorisch Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Statuten und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Im Wege der Auslegung, Umdeutung oder Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erreicht oder ihm wenigsten so nahe als möglich kommt. Die Förderer und das "Königreich Romkerhall", vertreten durch seine Organe, sind einander verpflichtet die unwirksame Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende wirksame Regelung zu ersetzten. Dies gilt sinngemäß für die Schließung etwaiger Lücken. In diesem Fall müssen die Organe Regentin, Ritterschaft und Domänenamt, jeweils mit ¾ Quorum darüber abstimmen.  Schon jetzt erkennen die Förderer diese Vorgehensweise unter der Maßgabe an, dass Sie bei Änderungen ein sofortiges Austrittsrecht nach Bekanntgabe der Änderungen, zum Ablauf des darauf folgenden Monats haben.


Das Antragsformular erhalten Sie bei:  

Domänenamt des Königreichs Romkerhall
                                                                                              Okertal 24, 38644 Romkerhall bei Goslar
                                                                                              info@koenigreich-romkerhall.eu